HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

HAFTUNG DER INHALTE

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Pädagogische Betreuung

  1. Die päd. Betreuung findet an den vereinbarten Tagen nach Schulschluss und bis 16 Uhr in den Räumen der Schule statt. Während der Schulferien, an schul- bzw. unterrichtsfreien und Feiertagen findet kein Angebot statt.
  2. Der Vertrag ist für die vereinbarte Gebühr gültig und verbindlich und wird per Bankeinzug (auch in den Schulferien) eingezogen.
  3. Im Falle der Rückgabe einer Lastschrift aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Caritas-Sozialdienste e.V. liegen, ist der Zahlungspflichtige zur Übernahme der anfallenden Bankgebühren verpflichtet.
  4. Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift, ist unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Sek.I im Rahmen der Nachmittagsbetreuung

Grundverständnis der Betreuung

Die Betreuung ist ein familienunterstützendes Betreuungsangebot der Jugendhilfe in Kooperation mit der jeweiligen Schule. In diesem Angebot werden die Kinder unabhängig von ihrer Konfession, sozialen Schicht und Nationalität durch erfahrene MitarbeiterInnen in der angegebenen Zeit verlässlich betreut. Das Betreuungsangebot, das als außerunterrichtliches Angebot Teil des schulischen Konzeptes ist, soll dazu beitragen, insbesondere die Situation von  berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden durch verlässliche Betreuungszeiten zu erleichtern.

Träger der Betreuung

Der Caritas-Sozialdienste e.V. ist Träger des zusätzlichen Betreuungsangebotes an der Schule. Eltern und Träger schließen jeweils für ein Schuljahr eine Betreuungsvereinbarung für das teilnehmende Kind. Gemeinsam mit den Schulen entwickelt der Träger das pädagogische Konzept für den jeweiligen Standort, setzt eigenes pädagogisches Personal dort ein und begleitet die praktische Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.

Betreuungszeiten

Die Betreuung wird in der Regel an allen Unterrichtstagen nach Unterrichtsende und bis 16.00 Uhr verlässlich angeboten. Die genauen Betreuungszeiten sind den Flyern der jeweiligen Schule bzw. dem Anmeldeformular zu entnehmen. Eine Betreuung der Kinder in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen Tagen ist nicht vorgesehen.

Elternbeiträge

Die Finanzierung des Angebots ist über Elternbeiträge, einen Landeszuschuss sowie einen Trägeranteil abgesichert. Die Elternbeiträge sind auf 12 Monate kalkuliert und müssen auch in den Ferienzeiten gezahlt werden. Die Elternbeiträge werden einkommensunabhängig erhoben. Maßgebend ist die Anzahl der zu betreuenden Wochentage. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur Zahlung des monatlichen Elternbeitrags in der im Betreuungsvertrag vereinbarten Höhe. Der sich ergebende Elternbeitrag wird von den Erziehungsberechtigten monatlich überwiesen bzw. mittels Einzugsermächtigung durch den Träger eingezogen. Bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichtnutzung der Betreuung während der Dauer des Vertragsverhältnisses entfällt nicht die Pflicht zur Beitragszahlung.

Aufsichtspflicht und Unfallversicherung

Die Aufsichtspflicht des Personals der Gruppe besteht während der Teilnahme der Schüler innerhalb der genannten Betreuungszeit. Die Betreuungskinder sind während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände, bei Veranstaltungen der Betreuungsgruppe sowie auf dem Nachhauseweg unfallversichert. Unfälle / Schadensfälle zwischen Elternhaus und der Betreuungsgruppe sind der Schulleitung bzw. dem Betreuungspersonal unverzüglich mitzuteilen, damit eine entsprechende Unfallmeldung erstellt werden kann.

Krankheiten/Nichtteilnahme

Bei Nichtteilnahme des Kindes an einzelnen Betreuungsangeboten informieren die Erziehungsberechtigten die verantwortlichen MitarbeiterInnen der Betreuung auf geeignete Weise (z.B. durch einen Anruf im Schulsekretariat oder eine schriftliche Mitteilung).

Tritt eine Erkrankung des Schülers während der Betreuung auf, so können die MitarbeiterInnen verlangen, dass der Schüler durch eine abholberechtigte Person vorzeitig abgeholt wird. Tritt beim Kind eine ansteckende Krankheit auf oder besteht der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit, darf der Schüler das Betreuungsangebot während der Zeit der Erkrankung nicht besuchen. Das Auftreten einer solchen Krankheit ist den verantwortlichen MitarbeiterInnen zum Schutz der anderen betreuten Schüler sofort nach ärztlicher Feststellung zu melden. Die MitarbeiterInnen sind nicht befugt, den Kindern Medikamente jedweder Art zu verabreichen. Ist die Einnahme eines Medikamentes zur Beendigung einer medizinischen Behandlung bzw. einer chronischen Erkrankung unbedingt erforderlich, ist von den Eltern / Erziehungsberechtigten eine vom behandelnden Arzt ausgestellte und unterschriebene Bescheinigung in der Schule vorzulegen. Hierin ist die genaue Angabe des Medikamentes sowie dessen Dosierung anzugeben. In derartigen Ausnahmen können die MitarbeiterInnen den Schüler an die Einnahme der Medikamente erinnern und für diese Sorge tragen.

Anmeldeverfahren

Über das Schulsekretariat werden für das laufende Schuljahr die Anmeldbögen verteilt. Über die Aufnahme des Kindes in die Bereuungsgruppe entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Träger. In begründeten Fällen sind unterjährige Abmeldungen (Frist: 4 Wochen zum Monatsende) möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich beim Träger.

Teilnahme und Zusammenarbeit, Ausschlussgründe

Ein Schüler kann vom Besuch der Betreuung fristlos ausgeschlossen werden, wenn z.B.:

  • der erhobene Elternbeitrag in aufeinander folgenden Monaten nicht gezahlt wird;
  • der Schüler (aufgrund von gravierenden Verhaltensmängeln) nach Auffassung der Schulleitung und des Personals in der Betreuungsgruppe nicht mehr betreut werden kann;
  • durch unrichtige Angaben bei der Anmeldung des Schülers ein Platz in der Betreuung erwirkt wurde.

Der Ausschluss wird durch die Schulleitung ausgesprochen und den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die Daten der Schüler und Erziehungsberechtigten elektronisch erfasst werden. Der Datenschutz wird gewährleistet. Die Erziehungsberechtigten erklären sich ausdrücklich mit der Weitergabe der Daten des Schülers/ der Schülerin, der Erziehungsberechtigten sowie des Vertragsverlaufs an die jeweilige Schulleitung einverstanden. Die Erziehungsberechtigten erklären sich weiter damit einverstanden, dass Daten von der Schulleitung an den Träger zum Zwecke der Vertragserfüllung übermittelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Offene Jugendarbeit

1 Präambel
Angebote der Jugendzentren in Trägerschaft des Caritas Sozialdienste e.V. Mülheim an der Ruhr sind gemeinnützige Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die einzelnen Veranstaltungen dienen dabei lediglich diesem Zweck. Sie sind nicht eigentlicher Vertragsgegenstand.

2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin haben keine Gültigkeit. Für Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Jugendzentren in Trägerschaft des Caritas Sozialdienste e.V. Mülheim oder Anmeldungen zur Mitwirkung gelten über diese AGB hinaus, die dortigen Teilnahmebedingungen.

3 Zustandekommen des Vertrages
Die Abgabe der Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Jugendzentren nehmen diese mit der Bestätigung der Anmeldung an.

4 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten. Diese sind für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten verantwortlich. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist i.d.R. eine Teilnahmeerlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Teilnahmebedingungen). Grundsätzlich gilt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

5 Bezahlung
Die Anmeldung verpflichtet zum Bezahlen des Eigenanteils. Bitte beachten Sie untenstehende Rücktrittsbedingungen.

6 Rücktritt vom Vertrag
Das Jugendzentrum kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder es zu Personalausfällen kommt. Das Jugendzentrum behält sich vor, in diesem Fall, das Angebot abzusagen. Sollte bereits ein Eigenanteil gezahlt worden sein, wird dieser erstattet.

Grundsätzlich wird bei Nichtteilnahme eines*r Teilnehmers*in keine Eigenanteile erstattet. Sollte der Eigenanteil über 25 € für das gebuchte Angebot liegen und eine Ersatzbuchung vorliegen, wird der Eigenanteil erstattet. Nach Anmeldung wird eine 14-tägige Rücktrittsfrist eingeräumt.
7. Dozenten- und Ortswechsel
Das Jugendzentrum behält sich einen Orts- und Dozentenwechsel vor.

8 Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Insbesondere schließen wir unsere Haftung im o.g. Rahmen in Bezug auf den Verlust, die Beschädigung oder Verwechslung von Garderobe und anderen persönlichen Gegenständen (z.B. Fahrräder, Spielzeug, Wertgegenstände) der* Teilnehmer*innen aus. Der/die Erziehungsberechtigte übernimmt die Haftung für von seinem/ihrem Kind vorsätzlich verursachten Schäden.

9 Verhalten der Teilnehmer am Programmort
Das Jugendzentrum ist berechtigt Teilnehmer*innen, die den Anordnungen der Mitarbeiter*innen zuwiderhandeln oder gegen die Hausordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch Zahlungen und Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

10 Gesundheitszustand der Teilnehmer
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmer*innen (z. B. Diätvorschriften, Allergien) sind dem Jugendzentrum schriftlich mitzuteilen (siehe Anmeldeformular). Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist sie/er vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.

11 Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen des Jugendzentrums ergibt sich aus der Beschreibung des Programms. Der*die Kursleiter*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen im Programm sind dem Jugendzentrum vorbehalten. Die Anmeldung wird mit Erhalt der schriftlichen Anmeldung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr wirksam.

12 Ausschlussfrist
Ansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Ende des gebuchten Angebotes schriftlich anzuzeigen, da sonst ein Anspruchsverlust eintritt. Dies gilt nicht für Ansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist oder eine sonstige gesetzlich eingeräumte Frist noch läuft.

13 Schriftformerfordernis
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung des Vertrages und seiner Bestimmungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Jugendzentrums.